Daycamp Hygienekonzept

Daycamp – Sommerprogramm für Jugendliche ab 14 J.

Hygienekonzept das Daycamp Sommerprogramm der Auferstehungskirche, Evangelischen Jugend Schweinfurt

 

Örtlichkeiten: Auferstehungskirche Schweinfurt, Brombergstr. 73c, 97424 Schweinfurt; Evangelische Jugend Schweinfurt (Friedenstr. 23, 97421 Schweinfurt); verschiedene Ausflugsziele

Anzahl der Personen: mindestens 15 Teilnehmenden, max. 30 Teilnehmenden. Zusätzlich: 8 Mitarbeitende; damit wird die Maximalzahl von 50 Personen bei Veranstaltungen im Innenraum unterschritten.

Zeitraum: Montag, 10.08.2020 bis Sonntag, 17.08.2020; jeweils von ca. 9.30 Uhr – 18.00 Uhr

 

I.  Wahrung des Abstandes; Mund-Nasen-Bedeckung

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden untereinander und zu den Mitarbeitenden wird eigehalten. In den Räumen tragen die Jugendlichen, solange sie sich bewegen, eine Mund Nasen Bedeckung (Alltagsmaske, M-N-M). Sobald sie einen Platz eingenommen haben, können sie die Maske abnehmen. Im Freien kann auf die M-N-M verzichtet werden, solange der Mindestabstand eingehalten wird.

Dabei stellen wir sicher, dass in den Räumen 10m² p.P zur Verfügung stehen, wenn sich die Personen bewegen; sobald alle einen Platz eingenommen haben, reichen 3m² p.P. aus.

II. Programmgestaltung

1. Voranmeldung

Zur besseren Nachverfolgung von Infektionsketten melden sich alle Teilnehmenden vorab schriftlich mit Angabe ihrer persönlichen Daten (auch: Telefonnummer, Adresse) an. Dabei erklären sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten, dass sie sich an die Maßgaben des Hygienekonzeptes halten und dass sie mit der Datenerhebung einverstanden sind.

2. Check-in

Für das Ankommen der Teilnehmenden auf dem Gelände der Örtlichkeit sind jeden Tag ca. 30 Minuten reserviert, so dass sich keine Schlange oder große Gruppen bilden. Beim Check-in wird jeden Tag die Anwesenheit der Teilnehmenden erfasst.

3. Hände waschen / Desinfektion

Die Teilnehmenden werden durch Schilder an den Waschräumen, der Küche und im Gang der Räumlichkeiten auf Hygienemaßnahmen wie z.B. richtiges Händewaschen, Desinfizieren und die Niesetikette hingewiesen. Ausreichend Seife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel stehen bereit.

4. Ausflüge

Um Ausflugsziele zu erreichen, erfolgt die Fahrt in Kleinbussen, PKWs oder mit den ÖPNV. Das Tragen einer M-N-M ist in allen Verkehrsmitteln nötig, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

5. Einsatz von Material

Benutzung von Flächen, Material usw. durch eine Person (keine gem. Nutzung! Jeder benutzt seinen Stift etc. usw.). Bevor eine weitere Person dies nutzen kann, müssen alle genutzten Flächen, Gegenstände gründlich gereinigt werden.

6. Gemeinsames Singen

Das gemeinsame Singen ist elementarer Bestandteil kirchlicher Jugendarbeit. Dabei halten wir uns an die für den Gemeindegesang geltenden Maßnahmen: Bei Einhaltung von 2 Meter Mindestabstand ist keine M-N-M nötig. Bei Unterschreitung dieses Abstandes muss eine M-N-M getragen werden.

III. Kleingruppen

Sowohl der bayerische Jugendring als auch die ELKB empfehlen die Bildung von festen Kleingruppen bei Freizeitmaßnahmen o.ä. Aktivitäten. Wir teilen die Jugendlichen in feste Kleingruppen (max. 10 Personen) ein, die an verschiedenen Orten des Geländes bzw. in verschiedenen Räumen das Programm absolvieren. Bei der Einteilung der Kleingruppen fragen wir die Wünsche der Teilnehmenden ab.

IV. Gottesdienste mit allen Teilnehmenden

Zum Abschluss der einzelnen Tage feiern wir an den meisten Tagen Kurzgottesdienste. Dabei halten wir uns an die Vorgaben der ELKB, die im Schutzkonzept für Gottesdienste vom 25.06.2020[1] oder in einer möglichen Neufassung festgelegt sind.

V. Verpflegung

An den Tagen gibt es Verpflegung für Mitarbeitende und Teilnehmende. Es besteht ein festes Küchenteam. Bei Fertigung und Ausgabe der Speisen wird das Hygienekonzept der Gastronomie beachtet. Teilnehmende dürfen nur in den Speiseraum, nicht in den Küchenbereich. Gebrauchte Arbeitsmaterialien werden heiß abwaschen. Das Geschirr wird es vor und nach der Benutzung bei mind. 70°C Wassertemperatur in der Spülmaschine gereinigt. Buffet: Dies muss hinter einen Spuckschutz gestellt werden, nur Mitarbeitende (mit M-N-M) geben Essen aus.

VI. Schulung der Mitarbeiter

Die Mitarbeitenden erhalten vorab eine Hygieneschulung, in der sie auf ihre Verantwortung für die Einhaltung des Hygienekonzeptes hingewiesen werden. Auch werden ihnen praktische Hilfen zur Umsetzung des Konzeptes mitgegeben.

VII. Vorgang zur Meldung von Verdachtsfällen

- Die Teilnahme der möglicherweise infizierten Person ist sofort zu beenden; bei Minderjährigen informieren wir die Eltern über den Verdachtsfall; der Teilnehmende wird abgeholt.

- Wir kontaktieren Arzt/ Ärztin/ ärztlichen Bereitschaftsdienst.

- Wir melden den Verdacht und bestätigte Fälle unverzüglich und innerhalb von 24h nach Kenntnisnahme dem zuständigen örtlichen Gesundheitsamt.

- Wir halten die Kontaktdaten zur infizierten Person, deren Kontaktpersonen und zur Einrichtung bereit, um diese zu übermitteln.